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   BGH, 02.11.2020 - AnwZ (Brfg) 47/19   

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BGH, 02.11.2020 - AnwZ (Brfg) 47/19 (https://dejure.org/2020,43831)
BGH, Entscheidung vom 02.11.2020 - AnwZ (Brfg) 47/19 (https://dejure.org/2020,43831)
BGH, Entscheidung vom 02. November 2020 - AnwZ (Brfg) 47/19 (https://dejure.org/2020,43831)
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  • BGH, 30.09.2019 - AnwZ (Brfg) 63/17

    Darstellen der anwaltlichen Tätigkeit als Kern oder Schwerpunkt der Tätigkeit für

    Auszug aus BGH, 02.11.2020 - AnwZ (Brfg) 47/19
    Entscheidend für die Annahme einer Prägung im Sinne von § 46 Abs. 3 BRAO ist, dass die in § 46 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 BRAO genannten Tätigkeiten den Kern beziehungsweise Schwerpunkt der Tätigkeit darstellen, mithin die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses qualitativ und quantitativ ganz eindeutig prägende Leistung des Rechtsanwalts sind, so dass das Arbeitsverhältnis durch die anwaltliche Tätigkeit beherrscht wird (vgl. nur Senat, Urteile vom 15. Oktober 2018 - AnwZ (Brfg) 20/18, NJW 2018, 3701 Rn. 62 und vom 30. September 2019 - AnwZ (Brfg) 63/17, NJW 2019, 3649 Rn. 15; Beschluss vom 9. Januar 2020 - AnwZ (Brfg) 11/19, juris Rn. 6 mwN).

    Nach Erlass der angefochtenen Entscheidung hat er jedoch entschieden, dass ein Anteil von 65% anwaltlicher Tätigkeit am unteren Rand des für eine anwaltliche Prägung des Arbeitsverhältnisses Erforderlichen liegt (vgl. Senat, Urteil vom 30. September 2019 - AnwZ (Brfg) 63/17, NJW 2019, 3649 Rn. 18; Beschluss vom 9. Januar 2020 - AnwZ (Brfg) 11/19, juris Rn. 6).

  • BGH, 22.06.2020 - AnwZ (Brfg) 81/18

    Erteilung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als Syndikusrechtsanwalt (hier:

    Auszug aus BGH, 02.11.2020 - AnwZ (Brfg) 47/19
    Bei ihnen handelt es sich nicht um Rechtsdienstleistungen im Sinne von § 2 RDG, d.h. nicht um Tätigkeiten in konkreten fremden Angelegenheiten, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordern und grundsätzlich den Rechtsanwälten vorbehalten sind (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Februar 2020 - AnwZ (Brfg) 64/19, juris Rn. 12; Urteil vom 22. Juni 2020 - AnwZ (Brfg) 81/18, juris Rn. 13; siehe auch Wolf in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl., § 46 Rn. 53).

    ee) Schließlich handelt es sich auch bei der in der Tätigkeitsbeschreibung des Klägers vom 18. März/17. August 2016 und im Schreiben seiner Arbeitgeberin vom 6. Januar 2017 genannte "Konzeption und Durchführung von Schulungen im Bereich Waffenrecht, Naturschutzrecht und Rechtfertigungsgründe als präventive Mehrfachberatung" entgegen der dortigen Einordnung nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Februar 2020 - AnwZ (Brfg) 64/19, juris Rn. 12; Urteil vom 22. Juni 2020 - AnwZ (Brfg) 81/18, juris Rn. 13) mangels konkreten Fallbezugs um keine anwaltliche Tätigkeit.

  • BGH, 06.02.2020 - AnwZ (Brfg) 64/19

    Liegen eines Anteils von 65 Prozent anwaltlicher Tätigkeit am unteren Rand des

    Auszug aus BGH, 02.11.2020 - AnwZ (Brfg) 47/19
    Bei ihnen handelt es sich nicht um Rechtsdienstleistungen im Sinne von § 2 RDG, d.h. nicht um Tätigkeiten in konkreten fremden Angelegenheiten, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordern und grundsätzlich den Rechtsanwälten vorbehalten sind (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Februar 2020 - AnwZ (Brfg) 64/19, juris Rn. 12; Urteil vom 22. Juni 2020 - AnwZ (Brfg) 81/18, juris Rn. 13; siehe auch Wolf in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl., § 46 Rn. 53).

    ee) Schließlich handelt es sich auch bei der in der Tätigkeitsbeschreibung des Klägers vom 18. März/17. August 2016 und im Schreiben seiner Arbeitgeberin vom 6. Januar 2017 genannte "Konzeption und Durchführung von Schulungen im Bereich Waffenrecht, Naturschutzrecht und Rechtfertigungsgründe als präventive Mehrfachberatung" entgegen der dortigen Einordnung nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Februar 2020 - AnwZ (Brfg) 64/19, juris Rn. 12; Urteil vom 22. Juni 2020 - AnwZ (Brfg) 81/18, juris Rn. 13) mangels konkreten Fallbezugs um keine anwaltliche Tätigkeit.

  • BGH, 09.01.2020 - AnwZ (Brfg) 11/19

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt für seine

    Auszug aus BGH, 02.11.2020 - AnwZ (Brfg) 47/19
    Entscheidend für die Annahme einer Prägung im Sinne von § 46 Abs. 3 BRAO ist, dass die in § 46 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 BRAO genannten Tätigkeiten den Kern beziehungsweise Schwerpunkt der Tätigkeit darstellen, mithin die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses qualitativ und quantitativ ganz eindeutig prägende Leistung des Rechtsanwalts sind, so dass das Arbeitsverhältnis durch die anwaltliche Tätigkeit beherrscht wird (vgl. nur Senat, Urteile vom 15. Oktober 2018 - AnwZ (Brfg) 20/18, NJW 2018, 3701 Rn. 62 und vom 30. September 2019 - AnwZ (Brfg) 63/17, NJW 2019, 3649 Rn. 15; Beschluss vom 9. Januar 2020 - AnwZ (Brfg) 11/19, juris Rn. 6 mwN).

    Nach Erlass der angefochtenen Entscheidung hat er jedoch entschieden, dass ein Anteil von 65% anwaltlicher Tätigkeit am unteren Rand des für eine anwaltliche Prägung des Arbeitsverhältnisses Erforderlichen liegt (vgl. Senat, Urteil vom 30. September 2019 - AnwZ (Brfg) 63/17, NJW 2019, 3649 Rn. 18; Beschluss vom 9. Januar 2020 - AnwZ (Brfg) 11/19, juris Rn. 6).

  • BGH, 15.10.2018 - AnwZ (Brfg) 20/18

    Möglichkeit der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt auch für ein Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BGH, 02.11.2020 - AnwZ (Brfg) 47/19
    Entscheidend für die Annahme einer Prägung im Sinne von § 46 Abs. 3 BRAO ist, dass die in § 46 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 BRAO genannten Tätigkeiten den Kern beziehungsweise Schwerpunkt der Tätigkeit darstellen, mithin die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses qualitativ und quantitativ ganz eindeutig prägende Leistung des Rechtsanwalts sind, so dass das Arbeitsverhältnis durch die anwaltliche Tätigkeit beherrscht wird (vgl. nur Senat, Urteile vom 15. Oktober 2018 - AnwZ (Brfg) 20/18, NJW 2018, 3701 Rn. 62 und vom 30. September 2019 - AnwZ (Brfg) 63/17, NJW 2019, 3649 Rn. 15; Beschluss vom 9. Januar 2020 - AnwZ (Brfg) 11/19, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 02.07.2018 - AnwZ (Brfg) 49/17

    Anwaltliche Tätigkeit des Syndikusrechtsanwalts in "Rechtsangelegenheiten des

    Auszug aus BGH, 02.11.2020 - AnwZ (Brfg) 47/19
    Ob die Annahme einer anwaltlichen Tätigkeit das - in §§ 46 ff. BRAO nicht genannte und auch in der bisherigen Rechtsprechung des Senats nicht verwendete - Kriterium der fachlichen Tiefe und fachlichen Breite der rechtlichen Tätigkeit voraussetzt, hat der Senat bislang offengelassen (vgl. Senat, Urteil vom 2. Juli 2018 - AnwZ (Brfg) 49/17, ZIP 2018, 2074 Rn. 35; Beschluss vom 29. Januar 2019 - AnwZ (Brfg) 16/18, juris Rn. 20).
  • BGH, 14.01.2019 - AnwZ (Brfg) 25/18

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bei Tätigkeit als "Abteilungsleiter

    Auszug aus BGH, 02.11.2020 - AnwZ (Brfg) 47/19
    Ob es für die Annahme einer Prägung des Arbeitsverhältnisses ausreicht, dass die in § 46 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 BRAO genannten Tätigkeiten mehr als die Hälfte der insgesamt geleisteten Arbeit ausmachen, d. h. die anwaltliche Tätigkeit die nichtanwaltliche Tätigkeit, wenn auch nur geringfügig, übersteigt, hatte der Senat zunächst offengelassen (vgl. Senat, Urteil vom 14. Januar 2019 - AnwZ (Brfg) 25/18, NJW 2019, 927 Rn. 26; Beschluss vom 27. Februar 2019 - AnwZ (Brfg) 36/17, NJW-RR 2019, 693 Rn. 7 ff.; Beschluss vom 16. Mai 2019 - AnwZ (Brfg) 35/17, juris Rn. 9).
  • BGH, 29.01.2019 - AnwZ (Brfg) 16/18

    Anspruch auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bei Tätigkeit als Sachbearbeiter

    Auszug aus BGH, 02.11.2020 - AnwZ (Brfg) 47/19
    Ob die Annahme einer anwaltlichen Tätigkeit das - in §§ 46 ff. BRAO nicht genannte und auch in der bisherigen Rechtsprechung des Senats nicht verwendete - Kriterium der fachlichen Tiefe und fachlichen Breite der rechtlichen Tätigkeit voraussetzt, hat der Senat bislang offengelassen (vgl. Senat, Urteil vom 2. Juli 2018 - AnwZ (Brfg) 49/17, ZIP 2018, 2074 Rn. 35; Beschluss vom 29. Januar 2019 - AnwZ (Brfg) 16/18, juris Rn. 20).
  • BGH, 27.02.2019 - AnwZ (Brfg) 36/17

    Bestimmtheitsanforderungen an den Zulassungsbescheid eines Syndikusrechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 02.11.2020 - AnwZ (Brfg) 47/19
    Ob es für die Annahme einer Prägung des Arbeitsverhältnisses ausreicht, dass die in § 46 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 BRAO genannten Tätigkeiten mehr als die Hälfte der insgesamt geleisteten Arbeit ausmachen, d. h. die anwaltliche Tätigkeit die nichtanwaltliche Tätigkeit, wenn auch nur geringfügig, übersteigt, hatte der Senat zunächst offengelassen (vgl. Senat, Urteil vom 14. Januar 2019 - AnwZ (Brfg) 25/18, NJW 2019, 927 Rn. 26; Beschluss vom 27. Februar 2019 - AnwZ (Brfg) 36/17, NJW-RR 2019, 693 Rn. 7 ff.; Beschluss vom 16. Mai 2019 - AnwZ (Brfg) 35/17, juris Rn. 9).
  • BGH, 16.05.2019 - AnwZ (Brfg) 35/17

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt in einem Versicherungsunternehmen; Prägung des

    Auszug aus BGH, 02.11.2020 - AnwZ (Brfg) 47/19
    Ob es für die Annahme einer Prägung des Arbeitsverhältnisses ausreicht, dass die in § 46 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 BRAO genannten Tätigkeiten mehr als die Hälfte der insgesamt geleisteten Arbeit ausmachen, d. h. die anwaltliche Tätigkeit die nichtanwaltliche Tätigkeit, wenn auch nur geringfügig, übersteigt, hatte der Senat zunächst offengelassen (vgl. Senat, Urteil vom 14. Januar 2019 - AnwZ (Brfg) 25/18, NJW 2019, 927 Rn. 26; Beschluss vom 27. Februar 2019 - AnwZ (Brfg) 36/17, NJW-RR 2019, 693 Rn. 7 ff.; Beschluss vom 16. Mai 2019 - AnwZ (Brfg) 35/17, juris Rn. 9).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 22.03.2019 - 1 AGH 63/17
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